Ausgleichsflächen & Ökopunktehandel

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Wenn im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Tätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung, die dem Natur- und Landschaftsschutz dient, Ökopunkte zugeteilt werden, die nur durch den Verkauf verwertet werden können, ist der Erlös aus diesem Verkauf sowie die zugrundeliegende Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und § 3 Nr. 6 GewStG steuerfrei.

Quelle   BFH, Urteil 24.01.2019 [Aktenzeichen V R 63/16].