Aufzeichnungen Coronaimpfung & Löschpflicht
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Die Datenschutzkonferenz hat Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht veröffentlicht (Stand 13.04.2022). In diesem Zusammenhang sei an die Löschung von Corona-Daten erinnert, wenn der Zweck für die Verarbeitung personenbezogener Daten entfallen ist. Unabhängig von einer Löschpflicht nach Artikel 17 der DSGVO sieht § 20 a Abs. 7 IfSG für die im Zusammenhang mit der Meldepflicht und Beurteilung der Gefährdungslage anhand von Impfquoten verarbeiteten Daten vor, dass diese spätestens am Ende des sechsten Monats nach Ihrer Erhebung gelöscht werden müssen. Jedenfalls muss eine Löschung aller auf Grundlage des § 20 a IfSG verarbeiteten Daten spätestens mit Ablauf der Rechtsgrundlage am 31.12.2022 erfolgen.