Allgemeinheit & Privatschule

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Der Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26.05.2021 [Aktenzeichen V R 31/19] ist in folgendem Leitsatz zusammengefasst:

Der Träger einer Privatschule fördert mit dem Schulbetrieb nicht die Allgemeinheit, wenn die Höhe der Schulgebühren auch unter Berücksichtigung eines Stipendienangebots zur Folge hat, dass die Schülerschaft sich nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt.