Änderungen des AEAO

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Nach nur fünf Monaten hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom  12.01.2022 den Anwendungserlass zur Abgabenordnung erneut mit sofortiger Wirkung geändert. Die Änderungen betreffen die Verfolgung politischer Zwecke, organisatorische Leistungen eines Sportdachverbands und die Satzungsgestaltung bei Kooperationen. Der Steuertipp beleuchtet, wann Aushilfslöhne an Vereinsmitglieder als Betriebsausgaben eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs abziehbar sind. Außerdem wird erläutert, wie eine Mittelfehlverwendung durch überhöhte Vergütungen an den Geschäftsführer in einer gemeinnützigen Körperschaft vermieden wird und es wird dargestellt, dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip und der ihm innewohnende Bagatellvorbehalt ein unverzichtbares Korrektiv sind.