Änderungen des AEAO 2026
Datum:
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seiner jährlichen Aktualisierung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) auch Verwaltungsanweisungen für steuerbegünstigte Einrichtungen angepasst.
Quelle BMF-Schreiben 29.01.2026.
Welche Neuregelungen gelten für Betriebskitas?
Bis auf wenige redaktionelle Änderungen enthalten die aktualisierten Verwaltungsanweisungen nur eine, dafür aber weitgreifende Vereinfachungsregelung für Betriebskitas:
Der Bundesfinanzhof hatte im Jahr 2022 entschieden, dass der Träger einer Kinderbetreuungseinrichtung nicht die Allgemeinheit fördert, wenn die Betreuungsplätze
- vorrangig den Beschäftigten von Vertragspartnern des Trägers zur Verfügung gestellt werden und
- damit nicht mehr der Allgemeinheit zugutekommen.
Das Bundesfinanzministerium hat nun den Anwendungserlass zur Abgabenordnung angepasst und geregelt, wann bei Kinderbetreuungseinrichtungen eine Förderung der Allgemeinheit angenommen werden kann: Dazu muss in der Satzung der Körperschaft festgelegt sein, dass 25 % der Betreuungsplätze nicht an Kinder von Beschäftigten von Vertragspartnern vergeben werden.