Wirtschafts-Identifikationsnummer & Elster
Datum:
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) informiert seine Mitglieder über die nächste Stufe der Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Bei entsprechender Vollmachtserteilung erhält Gem.StuFi voraussichtlich ab September 2025 elektronisch per Elster die Mitteilungsschreiben.
Quelle BStBK-Schreiben, 02.06.2025.
Wozu eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Seit November 2024 teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die W-IdNr. stufenweise ohne Antragstellung jedem wirtschaftlich Tätigen zur eindeutigen Identifizierung zu. Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der W-IdNr. ebenfalls bestehen.
Die W-IdNr. stellt ist einen Grundstein für eine bundesweite, behördenübergreifende Kommunikation dar und soll langfristig zu Vereinfachungen in Steuer- und Verwaltungsverfahren führen. Sie wird nach und nach auf Anträgen, Formularen und Vordrucken der Finanzverwaltung verwendet.
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG), ist die W-IdNr. neben einer ggf. vorhandenen Umsatzsteueridentifikationsnummer und vieler weiterer Angaben ebenfalls im Impressum einer Homepage anzugeben.