Bildung von Sonderposten

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Für das besondere Zusammentreffen von Zuwendungen mit Anschaffungen des Anlagevermögens halten die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung drei unterschiedlich geeignete Darstellungsmöglichkeiten bereit:

  • Ausweis der Zuwendung als Ertrag und das Anlagevermögen nur mit seiner Abschreibung als Aufwand (falscher Gewinn).
  • Verrechnung von Zuwendung mit den Anschaffungskosten des Anlagevermögens (intransparent).
  • Bildung von Sonderposten.

In unseren Downloads halten wir einen ausführlichen Artikel mit zahlreichen Beispielen für Sie bereit.