Bildung von Sonderposten
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Für das besondere Zusammentreffen von Zuwendungen mit Anschaffungen des Anlagevermögens halten die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung drei unterschiedlich geeignete Darstellungsmöglichkeiten bereit:
- Ausweis der Zuwendung als Ertrag und das Anlagevermögen nur mit seiner Abschreibung als Aufwand (falscher Gewinn).
- Verrechnung von Zuwendung mit den Anschaffungskosten des Anlagevermögens (intransparent).
- Bildung von Sonderposten.
In unseren Downloads halten wir einen ausführlichen Artikel mit zahlreichen Beispielen für Sie bereit.