Zweckbetriebe & Altenpflegeausbildung

Datum:

Wird ein Verein, dessen Satzungszweck die Förderung der Altenhilfe und Pflege ist, mit der Durchführung des Kostenausgleichs der Umlage zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung beliehen und erhält er dafür eine Verwaltungskostenpauschale, so handelt es sich zwar um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb; dieser erfüllt aber die Voraussetzungen eines allgemeinen Zweckbetriebs, so dass der Verein mit diesen Einnahmen nicht körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig ist.

Quelle   FG Saarland, Gerichtsbescheid 30.06.2023 [Aktenzeichen 1 K 1232/21].