Zweckbetrieb & Wasserversorgung im Kleingartenverein

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Wasser- und Stromversorgungsunternehmen sind häufig nicht bereit, bei Kleingartenanlagen jeden Kleingärtner über einen eigenen Zähler mit Strom und Wasser zu versorgen. Die Strom- und Wasserlieferungen erfolgen deswegen über zentrale Zähler an die Kleingartenvereine, die die Kosten dann an die Abnehmer (Kleingärtner) weiterberechnen. Sie stellen daher prinzipiell einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar.

Quelle FinMin Sachsen-Anhalt, Schreiben 04.08.2023 [Aktenzeichen 42 – S 0183 – 41].

Wasserversorgung in Kleingartenanlagen kann begünstigt sein

Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat jetzt klargestellt, dass zumindest die Wasserlieferungen dem Zweckbetrieb unterfallen können – und zwar dann, wenn das Wasserwerk für die betreffenden Kleingartenanlagen nicht bereit ist, Vertragsbeziehungen zu den einzelnen Kleingärtnern einzugehen.

Wichtig   Für die Stromversorgung gilt das nicht, weil dort meist individuelle Zähler installiert sind.

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