Zweckbetrieb & Schüler-AGs von Sportvereinen
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Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) hat verfügt, dass das Durchführen von Sportunterricht durch Sportvereine in Schulen eine sportliche Veranstaltung i.S.d. § 67a AO darstellt.
Dies gilt unabhängig von der Ausgestaltung der Leistungsbeziehungen sowohl dann, wenn die Sportvereine ihre Sportangebote unmittelbar gegenüber den Schülerinnen und Schülern anbieten, als auch, wenn die Sportvereine in einer Leistungsbeziehung mit den Schulen stehen und mit der Durchführung des Sportunterrichts in das Betreuungsangebot der jeweiligen Schule eingebunden sind.
Quelle OFD Frankfurt am Main Verfügung 09.12.2024 [Aktenzeichen S 0186a A - 00013-0357 - St 53].