Zuwendungsrecht & Fristversäumnis

Datum:

Erhält Ihr Verein Zuwendungen der öffentlichen Hand? Dann kennen Sie das Erfordernis, zum Ende der geförderten Maßnahme einen Verwendungsnachweis zu erstellen. Damit weisen Sie anhand von Unterlagen nach, dass das Projekt ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Gibt ein für den Verein Handelnder die Unterlagen nicht (fristgerecht) heraus, kann das hohe Rückzahlungen auslösen, wie ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW zeigt.

Quelle   OVG NRW, Beschluss 23.10.2023 [Aktenzeichen 12 A 775/22].

Handelnde Personen sollten Sie sorgfältig auswählen

Da der Verein Unterlagen nicht vorgelegt hatte, forderte der Zuwendungsgeber knapp 50.000 € von ihm zurück. Die dagegen gerichtete Klage wurde abgewiesen, die Berufung nicht zugelassen. Auch der Antrag auf Zulassung der Berufung hatte keinen Erfolg.

Hinweis   Fristen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung sollten Sie unbedingt einhalten. Ohne einen ordnungsgemäßen und fristgerechten Verwendungsnachweis dürfen Zuwendungen zurückgefordert werden. Wenn nicht der wirksam gewählte Vorstand, sondern jemand anderes eine Einsicht in die Vereinsunterlagen verwehrt, ist das keine Entschuldigung.