Zuwendungsrecht & Förderrichtlinien

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Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) hat einen Anspruch auf Zuwendungsvergabe auf alleiniger Grundlage verwaltungsinterner Förderrichtlinien abgelehnt. Nur der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz) bindet die zuständige Behörde bei tatsächlicher und ständiger Verwaltungspraxis zu einem Förderanspruch.

Quelle OVG NRW, Beschluss 10.02.2026 [Aktenzeichen 4 A 2193/24].