Wirtschafts-Identifikationsnummer & Impressum
Datum:
Zur eindeutigen Identifizierung wird seit November 2024 jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stufenweise die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugeteilt.
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), ist die W-IdNr. neben einer ggf. vorhandenen Umsatzsteueridentifikationsnummer und vieler weiterer Angaben ebenfalls im Impressum anzugeben.