Wachstumschancengesetz 2024

Datum:

Der Bundesrat hat in seiner 1042. Sitzung am 22.03.2024 dem „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)" in der Fassung des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Das Gesetz wurde am 27.03.2024 im BGBl I Nr. 108 verkündet.

Quelle   Bundesrat Kompakt, TOP 2 und BR-Drucksachen 87/24.

Wesentliche Neuerungen für steuerbegünstigte Einrichtungen

ESt & Geschenke
Die Freigrenze für Geschenke wird von 35,00 € auf 50,00 € angehoben.
Fundstelle: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG
Anwendungszeitpunkt: 01.01.2024

LSt & E-Mobilität
Anhebung der Grenze für den Bruttolistenpreis von 60.000 € auf 70.000 € bei Privatnutzung eines betrieblichen (reinen) Elektroautos.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG
Anwendungszeitpunkt: Anschaffung nach dem 31.12.2023

LSt & Lohnsteuerabzugsmerkmale
Erweiterung der Abfragemöglichkeit der Steuer-ID des Arbeitnehmers durch Arbeitgeber.
Fundstelle: § 39 Abs. 3 Satz 6 EStG
Anwendungszeitpunkt: 01.01.2024

Gem & Zuwendungsbestätigung
Nicht im Inland ansässige Körperschaften iSd. § 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3 EStG dürfen nur Zuwendungsbestätigungen ausstellen, wenn sie im Zuwendungsempfängerregister erfasst sind).
Fundstelle: § 50 EStDV
Anwendungszeitpunkt: Zuwendungen die dem Zuwendungsempfänger nach 31.12.2024 zufließen

Gem & Kapitalertragsteuer
Gleichbehandlung in- und ausländischer gemeinnütziger Organisationen i. S. der §§ 51 ff. AO in punkto Kapitalertragsteuer-Erstattungsanspruch.
Fundstelle: § 32 Abs. 6 KStG
Anwendungszeitpunkt: In allen offenen Fällen

USt & Verfahrenspfleger
Umsatzsteuerbefreiung für Verfahrenspfleger im Rahmen eines Besteuerungs- und Unterbringungsverfahrens zur Unterstützung einer hilfsbedürftigen Person.
Fundstelle: § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. m UStG
Anwendungszeitpunkt: 01.04.2024

USt & Zweckbetriebe
Für Zweckbetriebe soll für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes die Wettbewerbsrelevanz nur für Katalogzweckbetriebe (§§ 66 bis 68 AO) entscheidend sein; nicht für allgemeine Zweckbetriebe nach § 65 AO.
Fundstelle: § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG
Anwendungszeitpunkt: Am Tag nach der Verkündung = 28.03.2024

USt & Katalogzweckbetrieb
Klarstellung mit Blick auf die selbstständige Verwirklichung eines Katalogzweckbetriebs.
Fundstelle: § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 4 UStG
Anwendungszeitpunkt: Am Tag nach der Verkündung = 28.03.2024

USt & eRechnung
Einführung der eRechnungspflicht für B2B-Umsätze bei Ansässigkeit von Leistendem und Leistungsempfänger im Inland. Ausnahme Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise.
Übergangsregelung für Rechnungsausstellung:

  • Umsätze zwischen dem 01.01.2025 und 31.12.2026: Rechnungsstellung auf Papier oder anderem elektronischen Format (bei Zustimmung des Empfängers) möglich.
  • Umsätze zwischen dem 01.01.2027 und 31.12.2027: Rechnungsstellung auf Papier oder anderem elektronischen Format (bei Zustimmung des Empfängers) möglich, sofern Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers im vorangegangenen Kalenderjahr < 800.000 €.
  • Umsätze zwischen dem 01.01.2026 und 31.12.2027 (umsatzunabhängig): Rechnungsausstellung via anderen elektronischen Formats (bei Zustimmung des Empfängers), wenn die Rechnung mittels EDI-Verfahren übermittelt wird.

Fundstelle: § 14 Abs. 1 ff. UStG, §§ 33, 34 UStDV
Anwendungszeitpunkt: 01.01.2025 aber besondere Übergansvorschriften für die Rechnungsausstellung

USt & Kleinunternehmer 1
Im Grundsatz Verzicht auf die Umsatzsteuerjahreserklärung für Kleinunternehmer. Aber: § 18 Abs. 4a UStG bleibt unberührt, d.h. die Abgabepflicht besteht weiterhin bei z.B. innergemeinschaftlichen Erwerben.
Fundstelle: § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG
Anwendungszeitpunkt: Ab Besteuerungszeitraum 2024

USt & Kleinunternehmer 2
Unternehmer können bis zum Ablauf des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahr (bislang: bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung) Verzicht auf Kleinunternehmerregelung erklären.
Fundstelle: § 19 Abs. 2 UStG
Anwendungszeitpunkt: Ab Besteuerungszeitraum 2024

USt & Ist-Besteuerung
Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung von 600.000 € auf 800.000 €.
Fundstelle: § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG
Anwendungszeitpunkt: 01.01.2024

Gem & Spenden
Digitalisierung des Spendenverfahrens.
Fundstelle: § 60b AO
Anwendungszeitpunkt: Zuwendungen nach dem 31.12.24

AO & Buchführung
Anhebung der steuerlichen Buchführungsgrenzen auf 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn sowie Anhebung der handelsrechtlichen Buchführungsgrenzen für Einzelkaufleute von 600.000 € auf 800.000 € Umsatzerlöse und von 60.000 € auf 80.000 € Jahresüberschuss.
Fundstelle: § 141 Abs. 1 Satz 1 AO sowie § 241a Satz 1 HGB
Anwendungszeitpunkt: Am Tag nach der Verkündung = 28.03.2024 sowie Auf nach dem 31.12.2023 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden.

Entfallene Maßnahmen

  • Anhebung der Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 €.
  • Anhebung der Betragsgrenze für Sammelposten auf 5.000 € sowie Senkung der Auflösungsdauer auf drei Jahre.
  • Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen von 28 € auf 30 € und von 14 € auf 15 €.
  • Anhebung des Freibetrags für Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen von 110 € auf 150 €.
  • Auslaufen des ermäßigten Steuersatzes für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Wärme über ein Wärmenetz zum 29.02.2024.