Vereinsregister & Gläubigeraufforderung
Datum:
Bei der Auflösung eines Vereins sind besondere formale Anforderungen zu erfüllen, wie ein Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG) veranschaulicht.
Quelle OLG Karlsruhe, Beschluss 04.09.2025 [Aktenzeichen 19 W 47/25 (Wx)].
Wann kann ein eingetragener Verein im Register gelöscht werden?
Ein Verein hatte nach der Auflösung seine Löschung aus dem Register beantragt, die jedoch abgelehnt wurde. Das Registergericht begründete dies damit, dass eine Gläubigeraufforderung stattfinden müsse. Diese wollte der Liquidator des Vereins aber nicht vornehmen, weil ohnehin kein Geld vorhanden sei. Das OLG hat die Auffassung des Registergerichts bestätigt: Zunächst sind die Gläubiger des Vereins aufzufordern, ihre Forderungen anzumelden.
Hinweis Diese Aufforderung ist im Amtsblatt der Gemeinde bekanntzumachen.
Der Verein war nach eigenen Angaben zum Zeitpunkt seiner Auflösung nicht vermögenslos; er hatte noch Rechnungen bezahlt. Der gesetzliche Zweck würde verfehlt, wenn die Liquidatoren nach Auflösung des Vereins nach eigenem Ermessen die Forderungen einzelner Gläubiger erfüllen, dadurch die Vermögenslosigkeit des Vereins herbeiführen und dann auf die Aufforderung an etwa vorhandene andere Gläubiger verzichten könnten. Das Ziel der Vorschrift, die berechtigten Interessen aller Gläubiger zu wahren, erfordert es, die Gläubigeraufforderung vorzunehmen und sodann die berechtigten Ansprüche zu erfüllen, soweit das Vereinsvermögen dies hergibt. Wird in dieser Reihenfolge vorgegangen, werden - da Vermögen vorhanden ist - bei den Gläubigern auch keine nutzlosen Erwartungen geweckt.
Ist bei Auflösung des Vereins noch Vermögen vorhanden und wird in der vom Gesetz vorgesehenen Weise vorgegangen, kann das Vereinsvermögen vorrangig für den Gläubigeraufruf und der verbleibende Betrag für die Befriedigung der Gläubiger eingesetzt werden. Geht der Liquidator nicht so vor, nimmt er in Kauf, für einen späteren Gläubigeraufruf eigene Mittel einsetzen zu müssen, wenn er eine Löschung des Vereins erreichen will. Somit besteht ein Haftungsrisiko.