Vereinsregister & Gemeinnützigkeit II

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Die Anmeldung eines Vereins kann zurückgewiesen werden, wenn die Satzung auf die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verweist, ein dies anerkennender Bescheid des Finanzamts aber nicht vorliegt und Erfolg versprechende Ermittlungsmöglichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen.

Damit führt das Oberlandesgericht Karlsruhe seine Rechtsprechung aus 2024 fort.

Quelle OLG, Karlsruhe Beschluss 18.12.2025 [Aktenzeichen 19 W 76/25 (Wx)].