USt & Verfahrensbeistände

Datum:

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seine Verwaltungsanweisung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die mit Jahressteuergesetz 2020 (JStG) per 01.01.2021 eingeführte Umsatzsteuerbefreiung von nach §§ 158, 174 oder 191 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrensbeistände ergänzt.

Quelle   BMF-Schreiben 28.04.2023