USt & Sozialfürsorge

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seine Verwaltungsanweisungen zu § 4 Nr. 18 USt zur Umsatzsteuerbefreiung für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen an die jüngste Rechtsprechung angepasst.

Quelle   BMF-Schreiben 14.02.2023.