USt & Schülerfirmen
Datum:
Die Finanzverwaltungen von Bayern und Baden-Württemberg haben sich jeweils, im Zusammenhang mit von Elternbeiräten, Schülermitverwaltungen, Schulfirmen, Schülerfirmen und Fördervereinen erzielten Einnahmen, mit zwei wesentlichen umsatzsteuerlichen Fragen beschäftigt:
1. Wem sind die Umsätze zuzurechnen?
2. Unterliegen die Umsätze der Umsatzsteuer?
Quellen
- FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 21.02.2025
- LfSt Bayern, Schreiben vom 09.01.2025, Az. S 7107.2.1-37/24 St33