USt & Persönliches Budget

Datum:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass Betreuungs- oder Pflegeleistungen gemäß § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung (nunmehr § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStG) auch aufgrund einer mittelbaren Kostentragung steuerfrei sein können, wenn sie zwar aus dem Persönlichen Budget bestritten werden, dessen Bewilligung aber in Bezug auf die Person des Leistungserbringers eine explizite Entscheidung des Kostenträgers im Sinne einer Anerkennung zur Leistungserbringung erkennen lässt (Abgrenzung zu Abschn. 4.16.3. Abs. 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).

Quelle    BFH Urteil 19.12.2024 [Aktenzeichen V R 1/22].