USt & Kulturkostenzuschüsse
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Die Entscheidung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (FG) ist in folgendem Leitsatz zusammengefasst: Sog. "Kulturkostenzuschüsse", welche ein Unternehmer von der öffentlichen Hand erhält, sind steuerbare Entgelte (und keine echten Zuschüsse), wenn ein Zusammenhang zwischen den Leistungen (hier Durchführung kultureller Veranstaltungen im Rahmen der Betriebspflicht für ein Kulturzentrum) und den Zahlungen besteht.
Quelle FG Schleswig-Holstein, Urteil 23.04.2026 [Aktenzeichen 4 K 112/25].