USt & Kassen-Nachschau

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Führt Ihr Verein eine Kasse? Dann sollten Sie wissen, dass Finanzbeamte bei Ihnen eine sogenannte Kassen-Nachschau durchführen dürfen. In diesem Rahmen dürfen sie unangekündigt überprüfen, ob die Daten des Kassensystems den gesetzlichen Formvorschriften genügen und ob Kasseneinnahmen und -ausgaben ordnungsgemäß gebucht worden sind.

Quelle   OFD Karlsruhe, Mitteilung 21.10.2024.

Welche Befugnisse die Prüfer bei einer Kassen-Nachschau haben

Hinweis   Wenn im Zuge einer Kassen-Nach­schau größere Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, kann das Finanzamt ohne weiteres zu einer regulären Außenprüfung übergehen. Dann wird der gesamte Verein geprüft, ohne dass es einer Ankündigung bedarf.

Geprüft werden können bei einer Kassen-Nach­schau neben elektronischen und computergestützten Kassensystemen auch App-Systeme, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Geldspielgeräte so­wie offene Ladenkassen. Die Prüfer können die gespeicherten Daten des Kassensystems und die Programmierung der Kasse direkt einsehen oder Daten für eine spätere Kontrolle auf einem Datenträger mitnehmen.

Hinweis   Finanzbeamte fordern im Rahmen einer Kassen-Nachschau niemals zur Zahlung von Bargeld auf. Um nicht auf Trickbetrüger hereinzufallen, sollten Sie sich zu Beginn einer Kassen-Nachschau unbedingt die Dienstausweise zeigen lassen, sofern dies nicht ohnehin schon unaufgefordert geschieht.

Falls Sie einer Kassen-Nachschau unterzogen werden, sollten Sie uns schnellstmöglich kontaktieren, damit wir die Nachschau begleiten können. Die Prüfer sind allerdings nicht verpflichtet, auf unser Eintreffen zu warten.