USt & eRechnung - FAQ 2026
Datum:
Das Bundesfinanzministerium pflegt online eine FAQ-Liste zur E-Rechnung. Grundsätzlich gilt danach Folgendes:
Wer eine gewerbliche Tätigkeit selbständig ausübt, gilt als Unternehmer und ist von der E-Rechnungspflicht erfasst. Bei Kleinbeträgen von bis zu 250 € (brutto) und Leistungen, die von Kleinunternehmern erbracht werden, bedarf es jedoch keiner E-Rechnung. Wechselt Ihr Verein allerdings von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung, ist er unter den übrigen Voraussetzungen ab diesem Zeitpunkt auch zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet.
Quelle BMF, Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 - Stand Oktober 2025
Wann ist die eRechnung für Vereine verpflichtend?
Vereine können sowohl eine nichtunternehmerische als auch eine unternehmerische Tätigkeit ausüben (z.B. bei Unterhaltung eines Zweckbetriebs oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs). Soweit der Verein unternehmerisch tätig ist, sind die allgemeinen Regelungen für die verpflichtende E-Rechnung anzuwenden. Das bedeutet: Der Verein muss eRechnungen empfangen können. Zudem muss er selbst eRechnungen ausstellen, sofern keine Ausnahme vorliegt oder die Übergangsfristen genutzt werden.
Hinweis Bis zum 31.12.2026 können Sie sich entscheiden, statt einer eRechnung eine sonstige Rechnung auszustellen. Bei einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 € verlängert sich diese Frist bis zum 31.12.2027.
Eine Papierrechnung kann während des Übergangszeitraums immer verwendet werden. Eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format als eine E-Rechnung (z.B. eine
E-Mail mit einer PDF-Datei) kann, wie bisher, nur verwendet werden, wenn der Empfänger diesem Format zustimmt.
Betreffen Leistungen den nichtunternehmerischen Bereich des Vereins, muss er weder eRechnungen empfangen können noch selbst eRechnungen ausstellen. Zwar besteht auch für Umsätze an eine juristische Person, die kein Unternehmer ist (also z.B. an einen nichtunternehmerisch tätigen Verein), eine Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung. Diese kann aber auch als sonstige Rechnung ausgestellt und übermittelt werden.