USt & eRechnung - Bewirtungsbelege
Datum:
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seine bisherigen Verwaltungsanweisungen zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug für Bewirtungsaufwendungen um Regelungen aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) ergänzt.
Quelle BMF-Schreiben 19.11.2025.