USt & E-Rechnungs-Viewer von ELSTER
Datum:
Seit dem 01.01.2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Daher müssen seit Jahresanfang alle Unternehmer (auch Vereine) in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Um diesen Übergang möglichst reibungslos und bürgerfreundlich zu gestalten, stellt die Finanzverwaltung unter www.elster.de/ eportal/e-rechnung einen E-Rechnungs-Viewer bereit. Damit können Sie im XML-Format empfangene E-Rechnungen hochladen und visualisieren, das heißt für Menschen lesbar darstellen. Auf diese Art und Weise kann jeder seine E-Rechnungen ohne Hürden prüfen.
Hinweis Eine Anmeldung bei ELSTER ist für die Rechnungsprüfung nicht erforderlich. Zu beachten ist aber, dass immer nur eine Datei auf einmal hochgeladen werden kann, die maximal 10 MB groß sein darf.
Quelle FinMin Bayern, Pressemitteilung Nr. 389 vom 18.12.2024