USt & Betreutes Wohnen

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Das Finanzgericht Münster hatte über die Umsatzsteuerfreiheit von betreutem Wohnen nach § 4 Nr. 16 Buchstabe l UStG entschieden. Strittig war der ungenügende Nachweis der prozentualen Vergütung der Pflegekosten durch die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung.

Quelle FG Münster Urteil 11.12.2023 [Aktenzeichen 15 K 448/20 U].