Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 27.02.2023 die bundeseinheitlich steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien zusammengefasst.

Die Verwaltungsregelungen gelten für Unterstützungsmaßnahmen, die vom 06.02.2023 bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden.

Quelle BMF-Schreiben 27.02.2023.