Strafgesetzbuchs & Schutz von Ehrenamtlichen

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Trotz ihres unverzichtbaren Beitrags zum gesellschaftlichen Leben werden Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Natur. Das betrifft nicht nur Amts-, Mandats- oder sonstige Berufsträger, sondern auch viele ehrenamtlich Tätige.

Quelle   Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Stand 04.09.2024).

Änderung des Strafgesetzbuchs zum Schutz von Ehrenamtlichen geplant

Der Gesetzgeber befürchtet, dass sich für das Gemeinwohl tätige Personen vor diesem Hintergrund von solchen Tätigkeiten zurückziehen oder Menschen schon im Vorfeld vor einem solchen Engagement zurückschrecken. Daher soll das Strafgesetzbuch angepasst werden, um solche Angriffe härter bestrafen zu können.

Vorgesehen ist, dass das Gericht bei der Strafzumessung „auch die Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“, berücksichtigen kann. In besonders schweren Fällen soll ein erhöhter Strafrahmen Anwendung finden.