Steuerbegünstigung & Politische Neutralität II
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Die politische Betätigung gemeinnütziger Vereine bleibt ein Thema. Nachdem diese bereits Gegenstand einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion war, hat nun die AfD-Fraktion eine Kleine Anfrage zur „Politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ an die Bundesregierung gerichtet.
Quelle Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Hauke Finger, Tobias Matthias Peterka, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD; BT-Drucks. 21/278 und BT-Drucks. 21/464.
Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen
Laut Bundesregierung obliegt die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle im Hinblick auf die politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen nach der verfassungsmäßigen Ordnung der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde.
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, einen möglichen Missbrauch gemeinnütziger Organisationen für parteipolitische Zwecke durch eine Reform zu verhindern. Bereits nach geltendem Recht sei es einem gemeinnützigen Verein untersagt, seine Mittel für die (un-)mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien zu verwenden. Denn eine parteipolitische Betätigung sei immer unvereinbar mit der Gemeinnützigkeit. Es sei jedoch nicht zu beanstanden, wenn ein steuerbegünstigter Verein außerhalb seiner Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nehme.
Beispiel Ein Sportverein setzt sich für Klimaschutz oder gegen Rassismus ein.
Diese Regelung ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und dem aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hervorgehenden Bagatellvorbehalt. Weitere Reformen seien im hierzu Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.
Hinweis Sie sollten immer prüfen, ob ein politisches Engagement außerhalb Ihres Satzungszwecks den Gemeinnützigkeitsstatus Ihre Einrichtung gefährden kann.