Steuerbegünstigung & Politische Neutralität

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Die Frage nach der politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen sorgt aktuell zunehmend für Debatten und hat die CDU/CSU-Fraktion zu einer Kleinen Anfrage bewegt. Darin stellt sie 551 Fragen, die die Bundesregierung beantworten soll.

Hinweis   Gemeinnützige Vereine dürfen sich nicht parteipolitisch engagieren. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck („Attac-Beschluss“).

Quelle   Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU v. 21.02.2025; BT-Drucks. 20/15035.

Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen auf dem Prüfstand

Eine direkte oder indirekte Wahlkampfunterstützung - für oder gegen eine Partei - sei mit dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar, so die Fragesteller. Daraus ergebe sich ein rechtliches Spannungsfeld: Einerseits hätten gemeinnützige Organisationen das Recht, sich gesellschaftspolitisch im Rahmen ihres Satzungszwecks zu äußern, andererseits dürften sie nicht parteipolitisch agieren, wenn sie steuerlich begünstigt würden. Wenn diese Organisationen aktiv in politische Meinungsbildung eingriffen, könnte dies ein Verstoß gegen die demokratische Grundordnung sein. Die Bundesregierung solle Beispiele nennen, in denen die Finanzbehörden Organisationen wegen politischer Einflussnahme die Gemeinnützigkeit entzogen hätten, und diese benennen. Der umfangreiche Fragenkatalog bezieht sich auch auf die Tätigkeiten bestimmter, konkret benannter Organisationen.

Hinweis   Die Bundesregierung soll auch Auskunft darüber geben, ob bezüglich der politischen Betätigung Reformen geplant sind.