Spenden & Zuwendungsempfängerregister

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Die elektronische Spendenbescheinigung steht schon seit vielen Jahren auf der Agenda des Gesetzgebers. Umgesetzt werden soll sie mit dem Aufbau des Zuwendungsempfängerregisters.

Quellen

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020).

BZSt, Pressemitteilung Nr. 20 vom 29.11.2023.

Digitales Spendenverfahren und Zuwendungsempfängerregister

Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde die Einführung des sogenannten Zuwendungsempfängerregisters ab dem 01.01.2024 beschlossen. Es soll zu diesem Zeitpunkt online gehen.

Das Zuwendungsempfängerregister, d.h. ein Online-Register aller Organisationen, die für erhaltene Zuwendungen (Spenden) Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) ausstellen dürfen, dient u.a. dazu, die manuelle Ausstellung dieser Bestätigungen durch Online-Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu ersetzen. Das Zuwendungsempfängerregister soll die Organisationen in Deutschland und in Europa auflisten, für die die deutsche Finanzverwaltung den Spendenabzug anerkennt. Dazu gehören neben steuerbegünstigten Körperschaften auch politische Parteien.

Die Finanzverwaltung wird das Register selbst aufbauen. Eine Mitwirkung der betroffenen gemeinnützigen Organisationen ist also nicht erforderlich.

Das Projekt der digitalen Zuwendungsbestätigung umfasst neben dem Register auch die Entwicklung einer digitalen Spendenanwendung mit Schnittstellen zur Finanzverwaltung. Die Daten über die geleistete Spende sollen automatisch ans Finanzamt übertragen werden. Das Ausstellen einer eigenen Zuwendungsbestätigung kann damit entfallen.

Hinweis   Ein vereinfachtes Verfahren gilt bisher nur für Kleinspenden bis 300 Euro. Hier genügt der Zahlungsnachweis der Bank (Kontoauszug) für den Spendenabzug. Daneben gibt es zwar ein „automatisiertes“ Verfahren. Das erlaubt aber lediglich den Verzicht auf eine eigenhändige Unterschrift und den Versand der Zuwendungsbestätigung in digitaler Form (z.B. als PDF). Diese digitalen Belege müssen aber einzeln ausgestellt und verschickt werden. Es wird also nur der Papiervordruck elektronisch abgebildet.

Mit dem Zuwendungsempfängerregister und der Spendenanwendung soll sich das ändern. Die automatische Übermittlung der Spendeninformationen über soll zu einer spürbaren Entlastung bei Spendenempfänger und Finanzverwaltung führen.

Weil das Register öffentlich einsehbar ist, kann es auch das Vertrauen in die mit der Spende unterstützten Einrichtungen und die tatsächliche gemeinwohlbezogene Verwendung der Spendenmittel erhöhen.