Spenden & Bewertung von GmbH-Anteilen II

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in diesem Fall über die Bewertung einer Sachspende zu entscheiden. Die Besonderheit lag in der Bewertung der gespendeten GmbH-Anteile, denn diese waren mit disquotalen Rechten ausgestattet: hohe Beteiligung an einem künftigen Liquidationserlös, niedrige Beteiligung an Gewinn und Stimmrechten.

Quelle BFH, Beschluss 08.04.2026 [Aktenzeichen X B 45/25].

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