Sozialversicherungspflicht & selbständige Lehrkräfte III
Datum:
Der Deutsche Bundestag hat am 05.03.2026 mit der Zustimmung zum „Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ eine Änderung des §127 SGB IV und damit die Verlängerung der Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten bis zum 31.12.2027 beschlossen.
Quelle BT Drucksache 21/4522.
Welche Übergangsregelung gelten für selbständige Lehrkräfte?
Die Sozialversicherungsträger gehen bei Prüfungen stets von Scheinselbständigkeit aus, wenn
- der Auftragnehmer bei der Erbringung seiner Leistung an die Weisungen des Auftraggebers gebunden ist,
- eine Eingliederung in die Betriebs-/Organisationsstruktur (des Auftraggebers) erfolgt und
- kein nennenswertes Unternehmerrisiko (beim Auftragnehmer) besteht.
Das „Herrenberg-Urteil“ zur Scheinselbständigkeit von Musiklehrkräften hatte hohe Wellen geschlagen. Betroffen sind auch (fast) alle freiberuflichen Trainer. Der Gesetzgeber hat die Übergangsregelung für selbständige Lehrtätigkeiten auf Honorarbasis bis zum 31.12.2027 verlängert. Erst ab dem 01.01.2028 tritt bei diesen Lehrkräften also eine Beitragspflicht aufgrund einer abhängigen Beschäftigung ein. Die Übergangsregelung gilt für Lehrkräfte, die bisher auf Honorarbasis als Selbständige tätig waren und für die keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Die Regelung knüpft an zwei Voraussetzungen an:
- Die Vertragsparteien sind bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer Selbständigkeit ausgegangen und
- die betroffene Lehrkraft stimmt der Übergangsregelung zu.
Damit soll sowohl Bildungseinrichtungen als auch Lehrkräften ausreichend Zeit gegeben werden, die erforderlichen Umstellungen vorzunehmen. Denn Lehrtätigkeiten sollen auch unter den veränderten Rahmenbedingungen weiterhin sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch selbständig ausgeübt werden können.
Hinweis Aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Das Thema der Versicherungspflicht ist und bleibt im Bildungsbereich gefährlich. Wir empfehlen, dass Sie hinsichtlich der Statusfeststellung aktiv werden.