Sozialversicherung & Vereinsgeschäftsführer

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Nach Urteil des Landessozialgerichts Hessen (LSG) ist ein Vereinsgeschäftsführer als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter einzustufen, wenn er innerhalb der rechtlichen Strukturen des Vereins nicht die Rechtsmacht besitzt, ihm nicht genehme Beschlüsse von Vorstands- oder Mitgliederversammlungen zu verhindern und eine regelmäßige und monatlich pauschal vergütete Tätigkeit vereinbart wird.

Quelle LSG Hessen, Urteil 16.01.2025 [Aktenzeichen L 8 BA 36 22].