Schleswig-Holstein & StiftGVO Zweifelsfragen
Datum:
Zum 01.07.2023 ist das neu gefasste Gesetz über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz – StiftG SH) des Landes Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Mit der am 15.07.2024 erlassenen Landesverordnung hat das Ministerium die Mindestanforderungen nach § 8 Absatz 6 Stiftungsgesetz (StiftGVO) geregelt.
Einige Regelungen in der StiftGVO sind aus Sicht des IDW jedoch unklar bzw. missverständlich.
Quelle IDW Aktuell vom 06.01.2025.
Zweifelsfragen zu Mindestanforderungen nach StiftGVO
In einem aktuellen Schreiben an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein führt das IDW daher wesentliche Zweifelsfragen auf und bittet um Klarstellungen. Die adressierten Zweifelsfragen betreffen die Vorgaben der StiftGVO zur Vermögensübersicht, zur Einnahmen-Überschussrechnung und zur Verpflichtung zur Vorlage eines Prüfberichts.