Praxisfall & Vermögensverwaltung

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Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es wichtig, die Vermögensverwaltung von nicht begünstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten abzugrenzen. Das ist im Einzelfall aber schwierig. Damit Sie Probleme erkennen und proaktiv lösen können, machen wir Sie mit den Grundlagen und Spezialfragen vertraut.

Was es mit der ertragsteuerfreien Vermögensverwaltung auf sich hat und wie sie von den anderen Vereinssphären abzugrenzen ist

Wie Vermögensverwaltung und Gemeinnützigkeit zusammenhängen

Die Vermögensverwaltung selbst ist kein gemeinnütziger Zweck. Sie darf deswegen nicht Satzungszweck sein. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es aber unschädlich, wenn die Satzung eine Regelung enthält, die dem Verein die Vermögensverwaltung erlaubt. Erforderlich wäre eine solche Regelung aber nur als vereinsinterne Erlaubnis, die eine entsprechende Beschlussfassung der Mitgliederversammlung verzichtbar macht.

Vermögensverwaltung darf nicht dominieren

Zu beachten ist aber, dass die Vermögensverwaltung nicht zur Haupttätigkeit des Vereins werden darf. Dieser Fall könnte eintreten, wenn die Vermietungstätigkeit einen großen Umfang einnimmt und die sonstigen Tätigkeiten des Vereins entsprechend nachrangig sind. .

So ist die Vermögensverwaltung definiert

Die allgemeine steuerrechtliche Definition des Begriffs findet sich in § 14 AO. Demnach liegt eine Vermögensverwaltung „in der Regel vor, wenn Vermögen genutzt, zum Beispiel Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird.“ Diese Definition ist schon dem Wortlaut nach nur beispielhaft. Sie stellt aber klar, das typischerweise Kapitalerträge und die Vermietung und Verpachtung von Immobilen in die Vermögensverwaltung fallen. Rechtsprechung und Finanzverwaltung beziehen sich aber bei der Begriffsdefinition vorwiegend auf eine Abgrenzung zu gewerblichen Tätigkeiten.

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