Praxisfall & Theatersaalvermietung

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Unser Theaterverein (Förderung von Kunst und Kultur) vermietet den vereinseigenen Theatersaal tageweise sowohl an freie Theatergruppen, die bei uns Mitglied sind, als auch an Nichtmitglieder. Fallen die Einnahmen in den Zweckbetrieb? Gilt das auch für die Mitvermietung von Lichtpult und Tontechnik?

Theaterverein: Ist die Vermietung eines Theatersaals ein Zweckbetrieb des Vereins?

Antwort: Mindestens die Vermietung des Theatersaals an Mitglieder sollte als Zweckbetrieb behandelt werden können. Für Nichtmitglieder wird das regelmäßig nicht gelten. Da Rechtsprechung und Finanzverwaltung die Vermietung nur in Sonderfällen als Zweckbetrieb anerkannt haben, sollten Sie die Frage aber mit dem Finanzamt abklären.

 

Die Einordnung als allgemeiner Zweckbetrieb

Weil es sich bei der Vermietung um keine kulturelle Veranstaltung nach § 68 AO handelt, kommt für die Zweckbetriebszuordnung nur § 65 AO in Frage; sprich die Einordnung als ein sog. allgemeiner Zweckbetrieb. Hier gelten als Prüfkriterien: Zwecknähe, Zwecknotwendigkeit und Konkurrenzverbot.

  • Die Zwecknähe kann bejaht werden, weil mit der Überlassung des Theatersaals kulturelle Zwecke des Vereins gefördert werden.
  • Bei der Zwecknotwendigkeit geht es um die Frage, ob die kulturellen Satzungszwecke nur durch die Vermietung oder auch auf anderem Weg erreicht werden können. Da geeignete Räume für die Theaterproben unverzichtbar sind, spricht das für die Notwendigkeit der Überlassung des Saals. Vergleichbare Räumlichkeiten werden eher schwer zu finden sein. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Überlassung entgeltlich erfolgt.
  • Das Konkurrenzverbot betrifft die Frage, ob andere Anbieter vergleichbare Leistungen anbieten. Dies ist mit Blick auf die besondere Art der Leistung zu beantworten: Es wird kaum vergleichbare Angebote auf dem Markt geben. Räume ohne entsprechende Ausstattung (wie Bühne und dazugehörige Technik) müssen dabei nicht mit einbezogen werden.

 

Überlassung der Licht- und Tontechnik

Die Überlassung der Licht- und Tontechnik wird nicht anders behandelt als die des Raums. Sie spricht sogar eher für einen Zweckbetrieb, weil sie verdeutlicht, dass der Saal ganz speziell für Theaterzwecke genutzt wird.