Praxisfall & Beschlussfassung im Vorstand
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In unserer letzten Vorstandssitzung kam es bei der Beschlussfassung über ein strittiges Thema zu einem Patt. Der Vorsitzende verwies daraufhin auf die Geschäftsordnung, nach der bei Stimmengleichheit seine Stimme entscheidet. Ein Vorstandsmitglied hat aber nun den Beschluss angefochten, weil das Thema gar nicht auf der Tagesordnung der Sitzung stand. Was gilt hier rechtlich?
Beschlussfassung im Vorstand: Wann darf man von gesetzlichen Regeln abweichen?
Antwort Hier kommt es zunächst auf die Satzung an. Trifft sie keine besonderen Regelungen, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mitgliederversammlung.
Tagesordnung und Beschlussfassung
§ 28 BGB regelt, dass für die Beschlussfassung im Vorstand die gleichen Vorschriften gelten wie für die Mitgliederversammlung. Weicht die Satzung davon nicht ab, gilt grundsätzlich: Beschlossen werden kann nur über Tagesordnungspunkte, die bereits bei der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt wurden.
Davon gilt eine Ausnahme: Sind alle Vorstandsmitglieder einverstanden, kann auch über Gegenstände beschlossen werden, die nicht auf der Tagesordnung standen. Da diese Zustimmung stillschweigend erteilt werden kann, müssen Vorstandsmitglieder widersprechen. Das ist nur bis zur Abstimmung möglich. Wie auch bei der Mitgliederversammlung müssen alle von den gesetzlichen Vorgaben abweichenden wesentlichen Rechte und Pflichten der Mitglieder in der Satzung geregelt sein. Eine Vereinsordnung, die nicht Satzungsbestandteil ist (also nicht eingetragen ist), kann das nicht. Die Geschäftsordnung des Vorstands ist also in diesem Punkt unwirksam, wenn sie ein Stichentscheidungsrecht des Vorstandsvorsitzenden regelt.
Wurde gegen diese Vorgaben verstoßen, ist der Beschluss nicht wirksam zustande gekommen. Er muss dazu nicht angefochten werden.
Wie löst man Pattsituationen im Vorstand?
Nach diesen Maßgaben ist der entsprechende Antrag in der Vorstandssitzung abgelehnt worden. Ändern sich die Stimmverhältnisse nicht, kann eine Lösung nur über die Mitgliederversammlung gefunden werden. Weil sie dem Vorstand Weisungen erteilen kann, ist es möglich, dass sie für den Vorstand entscheidet, der diese Entscheidung dann umsetzen muss.