Pflegemindestlohn ab Juli 2025

Datum:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert über das Inkrafttreten der Dritte Erhöhungsstufe des Pflegemindestlohns zum 01.07.2025.

Quellen BMAS Pressemeldung 01.07.2025.
               Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (6. PflegeArbbV)

Was ändert sich beim Pflegemindestlohn zum 01.07.2025?

Der bundesweit gültige Pflegemindestlohn ist für alle Arbeitgeber in ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen verbindlich. Dort, wo der Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 € brutto pro Stunde.

 

Mindestlohn ab dem 1. Juli 2025

  • Pflegehilfskraft:                          16,10 € pro Stunde
  • Qualifizierte Pflegehilfskraft1:    17,35 € pro Stunde
  • Pflegefachkraft:                          20,50 € pro Stunde

 

Weitere Verbesserungen

  • Pflegekräfte haben seit Februar 2024 Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr (bei einer Fünf-Tage-Woche), sofern keine tariflichen oder betrieblichen Regelungen bereits greifen.
  • Wegezeiten zwischen Pflegeeinsätzen sowie Bereitschaftsdienste werden verbindlich als vergütungspflichtige Arbeitszeit behandelt.