Offenlegung & Jahresabschlüsse 2023

Datum:

Das Bundesamt für Justiz hat mit Veröffentlichung vom 13.12.2024 bekannt gegeben, dass es vor dem 01. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren für die Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen zum Bilanzstichtag 31.12.2023 einleiten wird.

Quelle Bundesamt für Justiz.