Offenlegung & Jahresabschlüsse 2022

Datum:

Das Bundesamt für Justiz hat mit Veröffentlichung vom 22.12.2023 bekannt gegeben, dass es vor dem 02. April 2024 kein Ordnungsgeldverfahren für die Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen zum Bilanzstichtag 31.12.2022 einleiten wird.

Quelle   Bundesamt für Justiz.