NIS2-Umsetzung & Auswirkungen für soziale Träger
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Das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz setzt die europäische NIS2-Richtlinie in deutsches Recht um und erweitert den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG). Hiervon können auch soziale Träger betroffen sein, sofern sie entgeltlich Leistungen erbringen und einer im Gesetz genannten Einrichtungsart – insbesondere im Gesundheitsbereich – zuzuordnen sind.
Quelle
- Europäische Kommission: NIS2 Directive
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
- Bundesregierung – Aktuelles zur NIS2-Umsetzung
Welche sozialen Träger sind potenziell von der NIS2-Umsetzung betroffen?
Als „wichtige Einrichtungen“ gelten Organisationen, die
- mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen oder
- einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von mehr als 10 Mio. EUR aufweisen.
Als „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten Organisationen mit
- mindestens 250 Mitarbeitenden oder
- einem Jahresumsatz von über 50 Mio. EUR bzw.
- einer Bilanzsumme von über 43 Mio. EUR.
(jeweils vorbehaltlich der Zuordnung zu einem erfassten Sektor nach BSIG)
Verbindliche Pflichten
Betroffene soziale Träger müssen insbesondere:
- ein angemessenes IT-Risikomanagement einführen und dokumentieren,
- erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle fristgerecht melden,
- sich als regulierte Einrichtung registrieren,
- sicherstellen, dass Geschäftsführung/Vorstand Verantwortung übernimmt und geschult ist.
Diese Pflichten sind gesetzlich zwingend und betreffen Organisation, Governance und Leitungsebene gleichermaßen.
Der Paritätische weist zugleich darauf hin, dass Langzeitpflegeeinrichtungen und häusliche Pflegedienste und betreute Wohnformen in Wohnheimen oder –stätten nach der aktuellen gesetzlichen Definition nicht in den Anwendungsbereich fallen. Gleichwohl bleibt für viele soziale Träger eine strukturierte Einzelfallprüfung unerlässlich.
Weiterführende Informationen
Eine detaillierte Darstellung der gesetzlichen Regelungen, der betroffenen Einrichtungen sowie der Abgrenzungen für die Wohlfahrtspflege finden Sie in der Fachinformation des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes: