Neue Regelung Minijob ab 01.07.2026

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Ab dem 01. Juli 2026 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft: Minijobber erhalten die Möglichkeit, eine bereits erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig für die Zukunft zurückzunehmen. Durch die Aufhebung der Befreiung unterliegt das Beschäftigungsverhältnis ab diesem Zeitpunkt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bislang war die Entscheidung für eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht grundsätzlich dauerhaft an die bestehende Beschäftigung gebunden. Künftig können betroffene Beschäftigte diese Entscheidung einmalig widerrufen und wieder rentenversicherungspflichtig werden. Ein mehrfacher Wechsel zwischen Befreiung und Versicherungspflicht ist jedoch ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat die neue Regelung ausdrücklich auf eine einmalige Rücknahme beschränkt.

Die Rücknahme der Befreiung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung des Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat die Erklärung zu den Entgeltunterlagen zu nehmen und die erforderliche Ummeldung an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Die Änderung wird grundsätzlich zum Beginn des Folgemonats wirksam, sofern die Minijob-Zentrale innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Widerspruch erhebt.

Da die Rücknahme der Befreiung nur einmal möglich ist, empfiehlt sich für betroffene Beschäftigte eine sorgfältige Prüfung der individuellen Vor- und Nachteile.

Welche Besonderheiten gelten für Altersrentner?

Für Beschäftigte, die bereits eine Altersrente beziehen und die Regelaltersgrenze erreicht haben, gelten besondere Vorschriften. In diesen Fällen besteht grundsätzlich keine Rentenversicherungspflicht mehr. Allerdings können sich Altersrentner freiwillig für die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen entscheiden. Dadurch lassen sich auch nach Rentenbeginn weitere Rentenansprüche erwerben, die zu einer späteren Rentenerhöhung führen können. Von der neuen Regelung profitieren daher auch Rentner, die sich zuvor im Rahmen eines Minijobs von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen. Sie können diese Entscheidung künftig einmalig widerrufen und wieder rentenwirksame Beiträge entrichten.