Mittelverwendung & Vermögensumschichtung

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Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat entschieden, dass Ausschüttungen aus Beteiligungen vollständig als zeitnah zu verwendende Mittel zu erfassen sind. Dies gelte für die darin enthaltenen Zinserträge und für die Veräußerungsgewinne.

Quelle   FG Niedersachsen, Urteil 19.10.2023 [Aktenzeichen 6 K 191/22].

Vermögensumschichtung vs. Vermögenserträge

Überschüsse aus Vermögensumschichtungen unterliegen nicht dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Vermögenserträge wie Zinsen und Ausschüttungen hingegen unterliegen dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung und dürfen nur beschränkt den freien Rücklagen zugeführt werden.

Das FG Niedersachsen hat entschieden, dass empfangene Ausschüttungen einheitlich als Vermögensertrag zu erfassen sind, auch wenn sie bei der ausschüttenden Gesellschaft teilweise aus Vermögensumschichtungen entstanden sind.

Der Kläger hat gegen die Entscheidung Revision unter dem Aktenzeichen V R 25/23beim BFH eingelegt.