MiLoG & Yoga-Verein

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Seminarplanung und der Vertrieb von Yoga-Produkten eines Vereins keine religiöse Tätigkeit darstellen. Daher gelten für die Mitarbeiter die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, einschließlich des Mindestlohns.

Quelle   BVerfG, Beschlüsse 02.07.2024 [Aktenzeichen 1 BvR 2244/23 und 1 BvR 2231/23].