LSt & Dienst- und Betriebsrad

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Immer öfter stellen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern – anstelle eines Firmenwagens – ein Dienstrad zur Verfügung. Insbesondere im Großstadtverkehr kann ein Fahrrad die bessere Alternative zum Firmenwagen sein. Das wird auch steuerlich gefördert. Der BdSt erklärt, welche Unterschiede es gibt und was beachtet werden sollte.

Quelle   Merkblatt BdSt-INFO-Service 8 vom 24.02.2026.