Künstlersozialkasse & Jahresmeldung 2025

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Denken Sie an die Jahresmeldung!

Haben Sie im letzten Jahr selbständige Künstler oder Publizisten beauftragt und ihnen Entgelte gezahlt? Dann müssen Sie jetzt daran denken, diese Entgelte bis zum 31.03.2026 an die Künstlersozialkasse zu melden. Nach dieser Jahresmeldung wird die für 2025 fällige Künstlersozialabgabe berechnet. Für das Jahr 2025 betrug der Beitrag auf das gezahlte Honorar 5 % (im Jahr 2026: 4,9 %), wobei die Umsatzsteuer und die Reisekosten des Künstlers außer Betracht bleiben. Auch Vervielfältigungskosten (z.B. Druckkosten für eine Broschüre) bleiben unberücksichtigt.

Hinweis Der Übungsleiter-Freibetrag und die Ehrenamtspauschale zählen nicht zu dem an selbständige Künstler gezahlten Entgelt.

Beachten Sie, dass die Abgabe fällig wird, wenn Sie Einzelunternehmer, eine GbR, eine OHG oder eine Partnerschaftsgesellschaft beauftragt haben. Nur bei einem Auftrag an eine GmbH fällt die Abgabe nicht an.

Hinweis   Wenn Sie die Meldung nicht fristgerecht abgeben, ist das eine Ordnungswidrigkeit und die Künstlersozialkasse kann eine Schätzung vornehmen.

Quelle § 27 KSVG.

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