Künstlersozialkasse & Jahresmeldung 2024
Datum:
Haben Sie im letzten Jahr selbständige Künstler oder Publizisten beauftragt und ihnen Entgelte gezahlt? Dann müssen Sie jetzt daran denken, diese Entgelte bis zum 31.03.2025 an die Künstlersozialkasse zu melden. Nach dieser Jahresmeldung wird die für 2024 fällige Künstlersozialabgabe berechnet. Für das Jahr 2024 betrug der Beitrag auf das gezahlte Honorar 5 %, wobei die Umsatzsteuer und die Reisekosten des Künstlers außer Betracht bleiben. Auch Vervielfältigungskosten (z.B. Druckkosten für eine Broschüre) bleiben unberücksichtigt.
Quelle § 27 KSVG; www.kuenstlersozialkasse.de
Denken Sie an die Jahresmeldung!
Hinweis Im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes wurde ergänzt, dass sowohl der Übungsleiter-Freibetrag als auch die Ehrenamtspauschale nicht zu dem an selbständige Künstler gezahlten Entgelt rechnen.
Beachten Sie, dass die Abgabe fällig wird, wenn Sie Einzelunternehmer, eine GbR, eine OHG oder eine Partnerschaftsgesellschaft beauftragt haben. Nur bei einem Auftrag an eine GmbH fällt die Abgabe nicht an.
Hinweis Wenn Sie die Meldung nicht fristgerecht abgeben, ist das eine Ordnungswidrigkeit und die Künstlersozialkasse kann eine Schätzung vornehmen.