Künstlersozialkasse & Jahresmeldung 2023

Datum:

Haben Sie im letzten Jahr selbständige Künstler oder Publizisten beauftragt und ihnen Entgelte gezahlt? Dann müssen Sie jetzt daran denken, diese Entgelte bis zum 31.03.2024 an die Künstlersozialkasse zu melden. Nach dieser Jahresmeldung wird die für 2023 fällige Künstlersozialabgabe berechnet. Für das Jahr 2023 betrug der Beitrag auf das gezahlte Honorar 5 %, wobei die Umsatzsteuer und die Reisekosten des Künstlers außer Betracht bleiben. Auch Vervielfältigungskosten (z.B. Druckkosten für eine Broschüre) bleiben unberücksichtigt.

Denken Sie an die Jahresmeldung!

Beachten Sie, dass die Abgabe fällig wird, wenn Sie Einzelunternehmer, eine GbR, eine OHG oder eine Partnerschaftsgesellschaft beauftragt haben. Nur bei einem Auftrag an eine GmbH fällt die Abgabe nicht an.

Hinweis   Wenn Sie die Meldung nicht fristgerecht abgeben, ist das eine Ordnungswidrigkeit und die Künstlersozialkasse kann eine Schätzung vornehmen.