Künstlersozialkasse & Abgabesatz 2026

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Planen Sie schon den Etat für 2026? Dann können Sie jetzt bei einem Posten eine für Sie positive Veränderung einkalkulieren: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt ab dem 01.01.2026 von derzeit 5,0 % auf 4,9 %.

Quelle   Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 vom 22.09.2025; BGBl I Nr. 220.

Wann wird die Künstlersozialabgabe fällig?

Die Abgabepflicht besteht unabhängig von der Rechtsform des Auftraggebers und unabhängig davon, ob der Verein gemeinnützig ist oder nicht.

Der Begriff des Künstlers ist sehr weit gefasst. Die Abgabe wird zum Beispiel fällig, wenn Ihr Verein selbständige Grafiker für Festschriften oder Broschüren des Vereins, Texter oder Webdesigner für die Vereinshomepage oder Musiker für ein Vereinsfest beauftragt.

Hinweis Die Künstlersozialabgabe wird bei der Beauftragung selbständiger Künstler oder Publizisten fällig - unabhängig davon, ob Sie diese als einzelne Freischaffende oder als Gruppe (z.B. als GbR) oder unter einer Firma (Einzelfirma) beauftragen. Wenn Sie dagegen zum Beispiel eine KG, OHG, GmbH oder eine AG mit künstlerischen Arbeiten beauftragen, fällt die Abgabe nicht an.

Das folgende Beispiel zeigt, wie Sie die Künstlersozialabgabe berechnen.

Beispiel Ein Verein beauftragt einen Grafiker mit dem Entwurf eines neuen Vereinslogos. Dieser berechnet dem Verein dafür 1.400 € netto. Bei der Bemessungsgrundlage bleiben die Umsatzsteuer und die Reisekosten des Künstlers außer Betracht: 1.400 € x 4,9 % = 68,60 €, die abzuführen sind.

Hinweis  Die bis zum 31. März eines jeden Jahres abzugebende Entgeltmeldung können Sie auf ausfüllbaren Anmelde- und Erhebungsbögen oder direkt online vornehmen.